Compliance

Der hier aufgeführte und zusammengefasste Teil unsere Compliance, kennt jeder Mitarbeitende der AEB Sicherheitsdienst GmbH. Die Compliance sowie die Werte und das Leitbild sind die Leitplanken für das Handeln, jedes Mitarbeitenden bei der AEB Sicherheitsdienst GmbH.

Was bedeutet „COMPLIANCE“ ?

Das Ziel von Compliance ist, finanziellen und rechtlichen Konsequenzen von Regelverstössen sowie Imageschäde für die AEB Sicherheitsdienst GmbH vorzubeugen. Es dient auch zum Schutz jedes Mitarbeitenden.

Die Verhaltensgrundsätze der AEB Sicherheitsdienst GmbH sollen dabei als Grundlagen dienen. Sie decken aber weder alle denkbaren Situationen ab, noch beschreiben sie alle geltenden und im Einzelfall zu beachtenden Regeln.

Die Verhaltensgrundsätze widerspiegeln gesellschaftliche Grundwerte, welche in der Verfassung, im Gesetz, in verschiedenen Verordnungen, Weisungen und Richtlinien festgehalten sind.

    Die 7 Grundsätze

    Integrität im Geschäftsverkehr

    • Beachtung und Einhaltung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, Weisungen, Befehle, Handlungsrichtlinien, Vorschriften und Geschäftsordnungen
    • Erfüllung aller gültigen Verträgen und Vereinbarungen
    • Kein Missbrauch beruflicher Vertrauens- oder Machtposition zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil nahe stehender Personen
    • Keine Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen, wenn wir an Entscheid- oder Beschaffungsprozessen beteiligt sind
    • Pflicht zur Anzeige aller Amtes wegen zur erfolgenden Verbrechen und Vergehen.
    • Internes Melderecht von Verstössen (Whistleblowing)

    Nachhaltige Unternehmensführung

    • Sorgsamer Umgang mit den vorhandenen Ressourcen unter gleichsamer Berücksichtigung ökonimscher, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte
    • Verflichtung zum effizienten und effektiven Einsatz der vorhandenen oder durch die Geschäftsleitung zur Verfügung gestellten Mittel
    • Pflicht zum Schutz und zur Gewährleistung der Sicherheit von Mensch, Infrastruktur, Gütern, Daten und Informationen
    • Rücksichtsvoller Umgang mit der Natur

    Transparente Berichterstattung

    • Transparente Instanz- und Projektberichterstattung
    • Dokumentation der wesentlichen Geschäftsprozesse
    • Erfassung aller rechnungslegungsrelevanten Informationen sämtlicher Geschäftsvorgänge
    • Einhaltung der Aufbewahrungsfristen von Akten
    • Zielbasierte, korrekte Leistungsbeurteilung der Mitarbeitenden, keine “Gefälligkeits-Qualifikationen”

    Faire und respektvolle Arbeitsbedingungen

    Niemand darf insbesondere wegen:

    • seiner Rasse oder ethischen Herkunft
    • seiner Hautfarbe oder Nationalität
    • seiner Weltanschauung oder Glaubens
    • seiner körperlichen Konstitution oder Aussehens
    • oder seiner sexuellen Identität

    ungebührlich behandelt, benachteiligt, begünstigt, belästigt oder ausgegrenzt werden.

    Trennung von Unternehmens- und Privatinteressen

    Interessenkonflikte können entstehen bei:

    • Personalentscheidungen
    • Geschäftsbeziehungen zu Dritten
    • Nebenbeschäftigungen
    • Einsätzen von Mitarbeitenden oder der Verwendung von Betriebsmitteln für private Zwecke
    • Öffentlichen Auftritten als Privatperson

    Es besteht die Pflicht, Interessenskonflikte offen zu legen und in den Ausstand zu treten.

    Fairness bei der Beschaffung

    • Gleichbehandlung aller Anbieter
    • Transparenz im Vergabeverfahren
    • Öffentliche Ausschreibungen
    • Publikation von grösseren Freihandvergaben oder solchen mit Reputationsrisiken
    • Keine “Hof-Lieferanten” bevorzugen
    • Keine Preisabsprachen, keine Kapazitätsabsprachen
    • Priorisierung nachhaltiger Beschaffungen

    Kooperativer Umgang mit allen Instanzen

    • Offene, richtige, rechtzeitige und stufengerechte Kommunkation in verständlicher Form auf allen Stufen und an alle Anspruchsgruppen
    • Mit allen Instanzen (Mitarbeitenden, Politik, Behörden, Medien, Partnern etc.), unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen und der eigenen Rechte, ein kooperatives Verhältnis pflegen
    • Klassifizierte Informationen sind grundsätzlich nur intern zu verwenden und klassifizierte Akten unter Verschluss zu halten

    Wer nach Rat und Hilfe fragt, handelt immer richtig

    Im beruflichen Alltag befinden wir uns früher oder später in einer Situation, die nicht ausdrücklich im Gesetz oder in den Verhaltensregeln aufgeführt ist. Falls wir mit einem schwierigen Entscheid konfrontiert werden und nicht sicher sind, wie wir uns verhalten sollen, stellen wir uns sich folgende Fragen:

    • Verstösst mein Verhalten gegen das Recht oder die Verhaltensregeln?
    • Könnte das Verhalten auf die geteiligte Parteien ausserhalb des Unternehmensbereiches unethisch wirken?
    • Könnte das Verhalten meinen Ruf oder den des Unternehmens schädigen?

    Falls Sie eine dieser Fragen mit JA beantwortet haben, müssen Sie Ihren direkten Vorgesetzten um Rat bitten.

    Die direkten Vorgesetztezn tragen die Verantwortung, dass alle ihre MItarbeitenden die nötige Beratung und Hilfe erhalten, um die Verhaltensregeln einzuhalten.

    Transparenz über die aktuelle Risikosituation

    Das Risikomanagement unterstützt die vorausschauende Erfüllung der Aufgaben und die Erreichung der Ziele der AEB Sicherheitsdienst GmbH und ermöglicht es, Entscheide unter Berücksichtigung möglicher Ereignisse und Entwicklung zu fällen. Das Risikomanagement verbessert so die Eintscheidungsfindung, trägt zur Funktionsfähigkeit der Führung und Verwaltung bei und erhöht die Transparenz. Es er möglicht eine wirksame und wirtschaftliche Zuteilung der Ressourcen und trägt dazu bei, das Vertrauen der Partner, Kunden, Behörden und Bevölkerng zu erhöhen.

    Um eine Unterteilung der Risiken zu ermöglichen und die Indentifikation systematisch durchzuführen, werden im Unternehmen die Risiken in sechs Kategorien unterteilt. Compliance-Risiken fliessen als integriender Bestandteil in den Risikomanagementprozess des Unternehmens ein.

    Über Bedenken sprechen

    Angestellte der AEB Sicherheitsdienst GmbH verletzen das Amtsgeheimnis oder verstossen gegen ihre Treuepflicht, wenn sie mit Informationen über nicht konformes Verhalten (z.B. Korruption) an die Öffentlichkeit bzw. an die Presse gelangen. Sie handeln hingegen völlig korrekt, wenn sie in guten Treuen eine Meldung an die zuständige Stelle richten.

    Angestellte der AEB Sicherheitsdienst GmbH sind gemäss GAV Sicherheit und Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet, alle von Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen oder Vergehen, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit festgstellt haben oder die ihnen gemeldet worden sind, bei den Strafverfolgungsbehörden, den Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung anzuzeigen.

    Die Anonymität der Meldenden bleibt gewahrt. Wer in guten Treuen eine Anzeige oder Meldung erstattet oder wer als Zeuge oder Zeugin ausgesagt hat, darf deswegen nicht in seiner beruflichen Stellung benachteiligt werden.

    Von Führungskräften wird erwartet, dass sie ein Klima des Vertrauens schaffen, in dem die Mitarbeitenden ermutigt werden, ihre Meinung zu sagen und Compliance Bedenken offen anzusprechen.