Allgemeine Bedingungen (AGB)

Anwendbarkeit und Gültigkeit

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sind ergänzend als integrierter Vertragsbestandteil der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag beigelegt und regeln grundsätzlich alle dort nicht erwähnten Punkte. Bei Abweichungen hat der Text in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag Vorrang. Anderslautende Bestimmungen bedingen die Schriftlichkeit und müssen in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag ausdrücklich aufgeführt sein.

Vertragsabschluss

Das Vertragsverhältnis wird entweder durch beidseitig unterzeichneten Vertrag oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens der AEB Sicherheitsdienst GmbH geschlossen.

Vertragsdauer

Wenn nicht anders vereinbart, dauert dieser Vertrag ein Jahr und erneuert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Vorzeitige Vertragsauflösung

Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Auftragsobjektes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Muss die AEB Sicherheitsdienst GmbH aus wichtigen Gründen die Dienstorganisation aufgeben oder verändern, so ist sie zur vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses unter Einhalten einer Frist von einem Monat berechtigt.

Vertragsanpassungen

Grundsätzlich sind die vereinbarten Dienstleistungen nach Art, Umfang und Konditionen verbindlich. Einzelne Anpassungen, etwa im Sinne von Dienstverlängerungen / -verkürzungen, sind bei Bedarf möglich. Eine ganze oder teilweise Annullierung des Auftrages durch den Auftraggeber berechtigt die die AEB Sicherheitsdienst GmbH, die ihr daraus entstandenen Kosten und Umtriebe vollumfänglich in Rechnung zu stellen.

Leistungsumfang

Basis für den Leistungsumfang bilden die jeweiligen «Dienstanordnungen» (DAO) der AEB Sicherheitsdienst GmbH. Bei Bedarf erstellt die AEB Sicherheitsdienst GmbH in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ergänzende, speziell auf den betreffenden Auftrag zugeschnittene «Besondere Dienstvorschriften» (BDV). Der Auftraggeber erhält jeweils eine durch die AEB aktualisierte Kopie der DAO, und er ist laufend für die Überprüfung und Aktualisierung deren Inhalts verantwortlich. Andernfalls lehnt die AEB Sicherheitsdienst GmbH jegliche Haftung ab. Der Auftraggeber muss Änderungen oder Beanstandungen bezüglich Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen unverzüglich der AEB Sicherheitsdienst GmbH schriftlich mitteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Allfällige mündliche Instruktionen durch Organe des Auftraggebers am Dienstort können keine Haftung der AEB Sicherheitsdienst GmbH auslösen.

Einsicht in die Unterlagen / Eigentum

Die AEB Sicherheitsdienst GmbH kann dem Auftraggeber Einsicht in die Unterlagen über den internen Webservice gewähren, insofern dies in der Dienstleistungsvereinbarung oder dem Vertrag vereinbart wurde. Andernfalls kann der Auftraggeber die Einsicht in die Unterlagen betreffend seinem Auftrag verlangen.

Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkte (unter anderem Dokumentationen, Dienstanordnungen etc.) von AEB verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte von Dritten und wird AEB dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde AEB schadlos zu halten.

Datenschutz

Beim Umgang mit Daten hält sich AEB an die geltenden Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. AEB erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der  Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie die Rechnungsstellung benötigt werden.

Der Kunde willigt ein, dass AEB:

  • im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages und Einhaltung der Compliance Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem Zahlungsverhalten weitergeben kann.
  • seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf.
  • seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote und dass seine Daten zu gleichen Zwecken innerhalb der Unternehmensgruppe bearbeitet werden können. Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.
  • berechtigt ist, sämtliche Telefongespräche wahlweise oder Permanent zu Sicherheits- oder Qualitätssicherungszwecken aufzeichnen darf.
  • sämtliche elektronische Korrespondenzen zwischen der AEB und den Kunden über mindestens 10 Jahre archiviert werden.

Leistungserbringung zusammen mit Dritten

Wird eine Dienstleistung von AEB gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen Dritter über die AEB, so kann AEB Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen notwendig ist.

Preise

Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausgewiesen exklusive dem zum Zeitpunkt der Offerte in der Schweiz gültigen Mehrwertsteuer (2021: 7.7%). Die Preise werden entsprechend den Vorschriften, der Saläre und anderen Arbeitsbedingungen wie Versicherungen festgesetzt. Alle Preisangaben und Preislisten und Prospekten sind unverbindlich und freibleibend. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung Änderungen ergeben durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische oder gewerkschaftliche Belastungen oder auftragsbedingte, erhöhte Kosten der Dienstleistungserbringung so hält sich die AEB eine entsprechende Preisanpassung vor; solche Preisanpassungen hat AEB zwei Monate im Voraus schriftlich mitzuteilen.

Zahlungsmodalitäte und Gebühren

Der Auftrag wird bei ausreichender Boniät gegen Rechnung ausgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungsbeträge fristgerecht und ohne Abzüge zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die AEB Sicherheitsdienst GmbH ihre vertraglichen Leistungen sofort einstellen. Die Haftung der AEB Sicherheitsdienst GmbH für daraus entstandene Schäden ist ausgeschlossen.

Die Mahngebühren setzen sich wie folgt zusammen:

Rechnung keine Gebühren keine Zinsen
Zahlungserinnerung CHF 2.00 pro Zahlungserinnerung keine Zinsen
1. Mahnung CHF 25.00 pro Mahnung Verzugszins gemäss OR
2. Mahnung CHF 50.00 pro Mahnung Verzugszins gemäss OR
rechtliches Inkasso wird an Dritte abgegeben Verzugszins gemäss OR

Pflichten des Kunden

Der Auftraggeber hat jederzeit mit AEB zu kooperieren, um es AEB zu ermöglichen, die Dienstleistungen unter den bestmöglichen Bedingungen zu erbringen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt darauf, dass der Auftraggeber folgendes bereitstellt:

  • eine sichere, gesunde Arbeitsumgebung für MA gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften
  • sämtliche relevanten Informationen, Zugänge und Hilfeleistungen, die AEB vernünftigerwiese benötigt, um die Dienstleistungen ohne Unterbrechung durchzuführen, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen, und

unverügliche Benachrichtigungen über alles, was die Sicherheit, Risiken oder Verpflichtungen von AEB im Rahmen  dieser Vereinbarung beeinträchtigen könnte oder was voraussichtlich zu einer Erhöhung der Kosten von AEB für die Erbringung der Dienstleistung führt.

Übertragung

Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. AEB ist berechtigt, Parteiwechsel auch mündlich zu akzeptieren. AEB kann den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an die AEB Sicherheitsdienst GmbH oder eine andere Gesellschaft übertragen, sofern AEB diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Weiter ist AEB berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Verträge oder Forderungen daraus zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.

Haftung

Der Auftraggeber ist für Schäden, die ihm aus nicht vertragesgemässer Auftragserfüllung entstehen gemäss der von AEB abegschlosenen Versicherungen für Personen- und Sachschäden zusammen bis zu CHF 10 000 000.– gedeckt. Vermögensschäden sind bis zue einem Betrag von CHF 500 000.– pro Fall gedeckt. Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Forderungen gegenüber AEB. Alfällige Forderungen sind innerhalb einer First von 2 Wochen nach dem Schadenereignis schriftlich anzumelden, anderenfalls gelten sie als verwirkt.

AEB haftet insbesondere nicht für Schäden, die technische Mängel an Installationen und Apparaten sowie auf Entwendung/Diebstahl oder Überfall zurückzuführen sind. Im Übrigen ist die Haftung der AEB subsidiär; sie entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht des Abschlusses der notwendigen Sachversicherungen.

Die AEB haftet nicht für unterlassene oder verzögerte Dienstleistungen,  welche auf Unfälle, auf Fehlleistungen Dritter (z.B. Unterbruch des Telekommunikationsnetzes bzw. der Stromversorgung) oder auf Behinderung im Strassenverkehr zurückzuführen sind.

In folgenden Fällen ist jegliche Haftung der Auftragnehmer ausgelschlossen:

  • Für Schäden aus Anordnungen des Auftraggebers, auf welchen trotz Abratens durch AEB beharrt wurde, sowie für Weisungen, welche der Auftraggeber direkt an Dritte erteilt.
  • Für Schäden aus Leistungen von Dritten, die in einem von einem Bewachungsvertrag unabhängigen Vertragsverhältnis zum Auftraggeber stehen.

Alfällige mündliche Instruktionen durch Organe des Auftraggebers am Dienstort lösen keine Haftung der AEB aus.

Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt (insbesondere Kriegsausbruch, Epidemien, Pandemien, Streik, Katastrophen usw.) kann die AEB Sicherheitsdienst GmbH die Dienstleistung, soweit diese nicht mehr ausgeführt werden kann, vorübergehend ganz oder teilweise einstellen, ohne dass dabei der Vertrag teils oder ganz aufgelöst wird.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten (vgl. insb. Art. 32 und 35 ZPO für Konsumenten).